Kulanz

Kulanzanträge beim Hersteller nachverfolgen

Kulanz ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Umso wichtiger ist eine saubere Dokumentation: Was wurde beantragt, was anerkannt, mit welcher Begründung gekürzt – und ist die zugesagte Erstattung tatsächlich gutgeschrieben?

  • Teilanerkennung mit Begründung
  • Erinnerung, wenn die Gutschrift ausbleibt
  • Belege am Vorgang

Kulanz, Garantie, Gewährleistung: der Unterschied

Im Alltag werden die Begriffe oft vermischt, für die Abwicklung macht der Unterschied aber viel aus. Die Garantie ist eine Zusage des Herstellers, innerhalb der vereinbarten Bedingungen und Laufzeit für bestimmte Schäden einzustehen. Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Verkäufers für Mängel gegenüber dem Käufer. Kulanz geht über beides hinaus: Der Hersteller beteiligt sich freiwillig, etwa kurz nach Ablauf der Garantie oder bei einem Schaden, der nicht eindeutig gedeckt ist – häufig nur anteilig.

Welche Regel im Einzelfall gilt, ergibt sich aus Ihrem Händlervertrag und den Bedingungen des Herstellers. Erstattio nimmt Ihnen diese Einordnung nicht ab. Sie halten das Verfahren pro Vorgang fest – Garantie, Kulanz oder Gewährleistung – oder lassen es offen, bis es geklärt ist.

Was ein Kulanzantrag braucht

Weil Kulanz eine Ermessensentscheidung ist, zählt eine nachvollziehbare Begründung besonders. In Erstattio liegt alles, was zum Antrag gehört, am selben Vorgang:

  • Maschine, Seriennummer, Werkstattauftrag und Reparaturdatum, damit der Vorgang eindeutig bleibt.
  • Belege wie Schadensfotos, Wartungsnachweise und die Korrespondenz mit dem Hersteller als PDF, PNG oder JPEG, jeweils mit Versionen.
  • Antragsnummer und Einreichdatum, sobald der Antrag gestellt ist. Bis dahin bleibt der Vorgang ein Entwurf und zählt nicht als beantragt.
  • Der beantragte Betrag – also nur der Teil, den Sie beim Hersteller geltend machen, nicht der Anteil Ihres Kunden.

Teilanerkennung und Kürzung sauber festhalten

Bei Kulanz übernimmt der Hersteller oft nur einen Teil. Erstattio trennt deshalb den anerkannten Betrag, den abgelehnten Betrag mit seiner Begründung und den Teil, über den noch nicht entschieden ist. Zahlt der Hersteller ausdrücklich mehr als beantragt, wird das als zusätzliche Anerkennung erfasst, statt den Antrag nachträglich zu verändern.

Beispiel mit erfundenen Beträgen · netto

Beantragt
2.000 €
Anerkannt (Kulanzanteil 60 %)
1.200 €
Abgelehnt, mit Begründung
800 €
Noch unentschieden
0 €
Anerkannt, Gutschrift offen
1.200 €

Die Kürzung ist begründet und damit geklärt. Offen bleibt die Gutschrift über die anerkannten 1.200 €. Das Herstellerschreiben mit dem Kulanzanteil liegt als Beleg am Vorgang.

Eine vorläufige Entscheidung wird als solche markiert. Sie zählt nur als beantragt, nicht als anerkannt, und erlaubt noch keinen Abschluss. Erst die endgültige Entscheidung geht in die Kennzahl „endgültig anerkannt“ ein.

Wiedervorlagen statt Erinnerungszettel

Kulanzanträge brauchen oft Rückfragen und Geduld. Damit nichts liegen bleibt, legt Erstattio feste Prüfpunkte als Aufgaben an:

  • Nach 30 Tagen

    Herstellerentscheidung nachfassen

    Der Antrag ist eingereicht, eine vollständige endgültige Entscheidung aber noch nicht dokumentiert.

  • Sofort

    Kürzung begründen lassen

    Ein Kürzungsbetrag ist erfasst, seine Begründung fehlt noch. Betrag und Beleg werden gemeinsam geprüft.

  • Nach 30 Tagen

    Ausstehende Gutschrift prüfen

    Die Anerkennung ist erfasst, die zugeordneten Gutschriften passen aber noch nicht dazu.

Jede Aufgabe hat eine verantwortliche Person. Sie lässt sich erledigen oder auf einen späteren Tag wieder vorlegen und erscheint ab diesem Tag wieder unter „Offen“.

Keine Herstellerfristen

Die Zeiträume sind interne Kontrollintervalle, keine Fristen des Herstellers. Kulanz- und Einreichungsfristen entnehmen Sie den Herstellerbedingungen und notieren sie bei Bedarf am Vorgang.

Von der Zusage zur Gutschrift

Eine Kulanzzusage ist noch kein Geld. Erstattet ist der Betrag erst, wenn die passende Gutschrift dem Vorgang zugeordnet und in der Buchhaltung nachgewiesen ist. Wie das mit Sammelgutschriften, Stornos und Rückbelastungen funktioniert, beschreibt die Seite Herstellergutschriften zuordnen. Den gesamten Ablauf vom Werkstattauftrag bis zur Buchung finden Sie unter Garantieabwicklung.

GUT ZU WISSEN

Fragen zu Kulanzanträgen

Ist eine Kulanzzusage schon eine Erstattung?

Für die Abstimmung noch nicht. Die Zusage oder Anerkennung zeigt, welchen Betrag der Hersteller übernimmt. Erstattet ist er erst, wenn die passende Gutschrift vorliegt und dem Vorgang zugeordnet ist. Erstattio zeigt beide Stufen getrennt und erinnert, wenn die Gutschrift ausbleibt.

Wie halten wir eine anteilige Kulanz fest?

Sie erfassen den beantragten Betrag, den anerkannten Teil und den abgelehnten Teil mit Begründung, etwa den Kulanzanteil laut Herstellerschreiben. Das Schreiben selbst legen Sie als Beleg am Vorgang ab. Ist ein Teil noch nicht entschieden, zeigt Erstattio ihn als unentschieden an.

Was passiert mit einer Kürzung ohne Begründung?

Sie bleibt als Prüfaufgabe „Kürzung begründen lassen“ sichtbar, bis eine Begründung oder Quellenreferenz am Vorgang steht. Ob eine Kürzung berechtigt ist, entscheidet Ihr Team fachlich. Rechtsberatung oder eine Vertretung gegenüber dem Hersteller gehören nicht zum Umfang.

Kennt Erstattio die Kulanzfristen unseres Herstellers?

Nein. Herstellerfristen berechnet Erstattio nicht, sie stehen in den Bedingungen Ihres Herstellers. Die eingebauten Erinnerungen sind organisatorische Prüfpunkte, zum Beispiel 30 Tage nach der Einreichung ohne endgültige Entscheidung. Eigene Hinweise halten Sie als Notiz am Vorgang fest.

ERST DEN NUTZEN PRÜFEN

Prüfen Sie Erstattio mit Ihrem echten Ablauf.

Sechs Wochen, ein Herstellerkonto und ein klar vereinbarter Datenumfang, zum Abschluss ein gemeinsames Ergebnisgespräch. Der Pilot verlängert sich nicht automatisch.